AGB

AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Wieckhoff Photography
(Christian Wieckhoff)
I. Geltungsbereich

a. Die folgenden Konditionen gelten für alle von Wieckhoff Photography (im Folgenden „Fotograf“) durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.

b. Mit Entgegennahme von Leistung aller Art gelten sie in ihrem vollen Umfang als akzeptiert und vereinbart.

c. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig.

d. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.

e. Der Vertrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (Buchung eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Produkten usw.)

f. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

g. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

 
II. Preise, Vergütung, Fälligkeiten

a. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt.

b. Aufgrund §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.

c. Anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, Studiomieten etc.) sind nach Absprache vom Kunden zu tragen. Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von 15 km, ab 23795 Bad Segeberg bis zum vereinbarten Shootingort, mit 40 Eurocent/km für An- und Abreise berechnet. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

d. Nach Buchung eines Fotoshootings erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit den vereinbarten Rahmenbedingungen und eine Rechnung über das vereinbarte Honorar. Hiervon ist eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb von 10 Tagen, per Vorauskasse, an das angegebene Konto zu zahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Eine sofortige Zahlung von 100% kann, muss aber nicht erfolgen. Die Restsumme ist am Tag des Shootings in bar, oder mit EC-Karte zu zahlen.

e. Die Rechnung für Nachbestellungen und „Bildpaketen“ wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

f. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Fotograf berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

g. Der Stil des Fotografen sind dem Auftraggeber bekannt, daher sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 
III. Stornierung & Terminverschiebung

a. Wenn zwischen Buchung und vereinbartem Termin weniger als 14 Tage liegen, muss eine unterschriebene Verzichtserklärung des Widerrufsrecht vorliegen. Andernfalls kann ein Shootingtermin frühestens 15 Tage nach Buchung erfolgen. Weitere Informationen dazu entnehmen die der Widerrufsbelehrung.

b. Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Shootingtermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Shootinggebühr zu berechnen bzw. 75% bei Absage in den letzten 7 Tagen vor dem vereinbarten Fototermin. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei dem Fotografen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird einbehalten, bzw. verrechnet.

c. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben durch den Kunden werden 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

d. Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon telefonisch oder per Nachricht (E-Mail, Facebook-Nachricht, WhatsApp-Nachricht oder SMS) in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

e. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 
IV. Urheber- & Nutzungsrecht

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Nutzungsrechte der Fotografin

a. Die Urheberrechte an allen Fotografien liegen auch nach dem Kauf bei dem Fotografen. Sie sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden (z.B. bezüglich Gestaltung oder Bearbeitung der Fotografien) begründen kein Miturheberrecht.

b. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Fotografien für alle Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen usw.). Der Kunde hat bei Veröffentlichung der Fotografien keine Ansprüche gegenüber der Fotografin oder gegen Dritte (z.B. Verlag).

c. Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Fotografien gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotografien, auf dem das Gesicht des Tierbesitzers erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

d. Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte seitens des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen Aufpreis, von pauschal 50€ erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
Nutzungsrechte des Kunden

f. Der Fotograf überträgt, wenn nicht anders vereinbart, jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

g. Werden Dateien, Fotografien, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

h. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf die Fotografin zu verweisen. Ein Verweis besteht mindestens aus dem vollen Namen der Fotografin, ggf. mit Verweis auf einen Internetauftritt der Fotografin (z.B. „Foto: Linda Pfeiffer Fotografie, www.lindapfeiffer.de“). Die Nennung kann, z.B. bei Veröffentlichung auf dem privaten Facebook-Profil des Kunden, auch durch eine Verlinkung zur Facebook-Seite, oder bei Veröffentlichung auf dem privaten Instagram-Profil des Kunden durch eine Verlinkung zum Instagram-Account der Fotografin erfolgen. Die privaten, für den Druck optimierten Dateien ohne Fotografenlogo dürfen nicht veröffentlicht werden.

i. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografienbedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Die gelieferten Fotografien dürfen weder beschnitten, noch mit Filtern o.ä. versehen werden oder im Internet so platziert werden, dass das Fotografenlogo nicht mehr vollständig sicht- und lesbar ist.

j. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung (z.B. Erstellen von Drucken auf Leinwand) weitergeben.

k. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

l. Das Abspeichern, die Weitergabe, Veränderung oder anderweitige Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.

m. Dem Kunden werden keine unbearbeiteten Rohdateien (RAW) ausgehändigt.

 
V. Gestaltungsfreiheit

a. Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

b. Die Aufnahmen sind vom Kunden über eine Vorschaugalerie selbst zu wählen – in welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen der       Fotografin. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Dem Kunden ist die Bildsprache und der Stil der Bildbearbeitung der Fotografin bekannt. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen.

c. Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial als mängelfrei angenommen.

 
VI. Haftung

a. Der Fotograf kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Fotoshootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens; Verletzungen am Mensch, oder zu fotografierenden Tier oder durch das Tier verursachte Schäden).

b. Eine gültige Haftpflichtversicherung des zu fotografierenden Tiers muss zum Zeitpunkt des Fotoshootings bestehen.

c. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

d. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Rohbilder (RAW) nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

e. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

f. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

g. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage, oder den Erstbildern ergeben. Dieses ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

a. Verstöße, z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung / Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht, und oder Urheberrecht sind strafbar. Werden Fotografien, die gegen die AGB verstoßen, nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

b. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welche Fotografie an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.